Zum Schutz des Bauwerks über den Pilgerbach hat das RP Kassel für die Landesstraße L 3221 in der Ortsdurchfahrt von Grifte ein Durchfahrtsverbot von Kraftfahrzeugen größer 3,5 Tonnen angeordnet. Weil dieses Verbot in der Vergangenheit regelmäßig missachtet wurde, hat das Regierungspräsidium Kassel zusätzlich an den beiden Zufahrten Barrieren aus mobilen Schutzeinrichtungen und je einem Rahmen mit einer Höhenbeschränkung von 2,8 Metern und Breitenbeschränkung von 2,2 Metern angeordnet.
Die Barrieren sind kurz vor Weihnachten in Betrieb gegangen. Es gab seit dem im Bereich der Barriere in Fahrtrichtung Guxhagen mehrere Unfälle mit Blechschäden. Bei allen Unfällen wurden die klar erkennbaren Verkehrszeichen missachtet. In einigen Fällen wurde dabei die Anlage beschädigt. Sie Straßenmeisterei von Hessen Mobil konnte die Beschädigungen an der Anlage stets wieder reparieren.
Jetzt hat ein LKW unter Missachtung sämtlicher Verkehrszeichen die Breiten- und Höhenbegrenzung in Fahrtrichtung Guxhagen derart stark beschädigt, dass sie nicht mehr repariert werden kann. Während der Aufräumarbeiten haben wir festgestellt, dass größere Fahrzeuge versuchen trotz der intakten Beschilderung durch die noch vorhandene Engstelle aus mobilen Schutzeinrichten zu kommen und sich dabei festfahren.
Daraufhin hat Hessen Mobil als notwendige Maßnahme zum Schutz des Bauwerkes über den Pilgerbach und mit Blick auf die Verkehrssicherungspflicht die Landesstraße 3221 in der Ortsdurchfahrt von Grifte in Fahrtrichtung Guxhagen für sämtlichen Verkehr bis auf weiteres gesperrt
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Marco Lingemann
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