Orstansicht Ampelanlage Fürstenhagen

Osthessen

L 3228: Arbeiten an der Ortsdurchfahrt Fürstenhagen beginnen

Die Gesamtmaßnahme liegt bisher voll im Zeitplan

Die Gesamtmaßnahme der Landesstraße 3228 zwischen Fürstenhagen und Quentel, die Ende Juli gebonnen hat, liegt bisher voll im Zeitplan. Mit der Erneuerung der Ortsdurchfahrt Fürstenhagen beginnt Hessen Mobil am Montag, 5. September, was Teil der Erneuerung der Landesstraße 3228 ist.

Vor Ort wird unter anderem der Asphalt abgefräst und erneuert, nachdem man die Beschilderung aufgestellt hat. Darüber hinaus werden die Schachtdeckel sowie Schieberklappen neu hergerichtet. Die Arbeiten führen vom Ortseingang Fürstenhagen aus Quentel kommend, bis zum Kreuzungsbereich Schulstraße in Fürstenhagen.

Die Kreuzung bleibt von den Arbeiten unberührt. Entlang der Quenteler Straße sowie im Bereich der Schulstraße werden Halteverbote für die Dauer der Arbeiten an der Ortsdurchfahrt eingerichtet.

Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden sowie der Mitarbeitenden auf der Baustelle zu gewährleisten, müssen die Arbeiten unter Vollsperrung ausgeführt werden. Die bereits bestehende Umleitungsstrecke nach Quentel bleibt hiervon unberührt.

Die Anlieger des Struthweg, der Orgeletstraße und der Schlierbachstraße müssen voraussichtlich am 7. und 21. September über die Hollenbachstraße in den Struthweg fahren, um ihre Grundstücke zu erreichen. Die Anlieger im Bereich des Wohngebietes an der Adam-Waldeck Straße sowie August-Förster Straße müssen die Schulstraße und die Lentzstraße passieren, um zu ihrem Wohnort zu gelangen.

Für die Rettungs- und Einsatzkräfte, die im Ernstfall nach Quentel ausrücken müssen, gibt es eine separate Streckenführung. Auch die Entsorgungsbetriebe können während der Maßnahme die Anliegerstraßen anfahren.

Die Arbeiten an der Ortsdurchfahrt Fürstenhagen sollen ab Oktober abgeschlossen sein. Die Freigabe der Strecke zwischen Fürstenhagen und Quentel ist für Ende Oktober geplant.

Hessen Mobil bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen während der Bauzeit.

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