Großraum- und/oder Schwertransporte (GST) überschreiten die zulässigen Abmessungen und Gewichte, die in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) definiert sind. Somit sind diese Transporte genehmigungspflichtig und eine Herausforderung für die Infrastruktur in Hessen. Denn: nicht alle Straßen und Brücken sind für solch schwere und große Lasten ausgelegt.
Wurde der Antrag für einen solchen Sondertransport gestellt und die Genehmigung erteilt, kann das Logistikunternehmen den Transport durchführen.
Zum Schutz der Infrastruktur führt die Polizei Kontrollen der Großraum- und/oder Schwertransporte durch. An bestimmten Rastplätzen werden hierfür Großraum- und/oder Schwertransporte stichpunktartig herausgewunken. Überprüft wird nicht nur die Ladungssicherung, sondern auch die Abmessungen wie Länge- Breite,- und Höhe, Gewichte und das Fahrzeug/der LKW an sich. Zum Beispiel, ob sie die Sicherheitsstandards erfüllen.