Güterwaggons auf Gleisen an einem Bahnsteig

Schienengüterverkehr

Hessen weist wegen seiner zentralen Lage ein besonders hohes Verkehrsaufkommen auf. Deshalb engagiert sich das Land bei der Mitgestaltung des Güterverkehrs, um die Mobilität im Personen- und Güterverkehr nachhaltig zu sichern.

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Es unterstützt in einem alle Verkehrsträger integrierenden Ansatz Maßnahmen zur Verlagerung von LKW-Verkehr auf die Bahn. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement als zentralen Ansprechpartner des Landes für den Bereich Schienengüterverkehr bestimmt.

Förderung von Infrastruktur-Maßnahmen des Schienengüterverkehrs durch das Land Hessen

Um den Schienengüterverkehr in Hessen zu stärken, wurde die Landesförderung des Schienengüterverkehrs im Juni 2018 reaktiviert. Die aktuelle Richtlinie zu Fördermitteln für den Schienengüterverkehr des Landes Hessen (RiLi-SGV) finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Um Arbeitsplätze in Firmen, die ihre Logistik auf den Schienengüterverkehr ausgerichtet haben, zu sichern, und LKW-Verkehr zu verringern, gab es in Hessen bereits von 2002 bis 2010 die Möglichkeit dieser Förderung. Das Land Hessen hat diese Fördermittel bereitgestellt, um möglichst viele Güterverladestellen zu erhalten, die als Folge des Konzeptes MORAC (Marktorientiertes Angebot Cargo) der DBCargoAG nicht mehr bedient werden sollten. Bei diesem Konzept der DBCargoAG wurden nicht profitable Gleisanschlüsse gekündigt. Zwischen 2010 und 2018 wurde aus politischen Gründen die reguläre Förderung des Schienengüterverkehrs ausgesetzt.

Die Landesmittel können für Maßnahmen gewährt werden, die nicht vom Bund gefördert werden - z.B. für die Sanierung von Gleisanschlüssen oder für die Reaktivierung / Sanierung / Erweiterung bzw. den Neubau von Industriestammgleisen. Wenn eine Förderung angestrebt wird, darf der erste Auftrag erst nach Eingang des Förderbescheids erteilt werden. Zusätzlich zum Landesprogramm zur Förderung des Schienengüterverkehrs stehen auch Fördermittel im Rahmen der Wirtschaftsförderung zur Verfügung.

Förderung von Untersuchungen zur Reaktivierung oder dauerhaften Sicherung eines Gleisanschlusses

Das Land Hessen fördert Untersuchungen zur Reaktivierung oder dauerhaften Sicherung eines Gleisanschlusses für den Schienengüterverkehr, um die Chancen für die Fortführung, Reaktivierung oder Neuaufnahme von Schienengüterverkehr herauszuarbeiten.

Die dazugehörigen Förderbestimmungen sind ebenfalls Teil der Richtlinie zu Fördermitteln für den Schienengüterverkehr des Landes Hessen (RiLi-SGV) enthalten.

Mitwirkung beim Erhalt von Schieneninfrastruktur

Voraussetzung für den Erhalt und Ausbau von Schienengüterverkehr ist die dafür notwendige Schieneninfrastruktur auf Strecken und in Bahnhöfen.

Wirkung der Landesaktivitäten

Durch die Unterstützung des Landes Hessen wurden u.a. bisher ein Industriestammgleis sowie 16Güterverladestellen (Stand: Jahr2017) realisiert. Hierbei erhielten elf Maßnahmen Fördermittel. Bei Fördermitteln von insgesamt knapp 1,8Mio.€ wurden ca. 260Arbeitsplätze erhalten bzw. neu geschaffen. Die im Jahr2004 geförderte Reaktivierung einer Güterstrecke erhielt im Jahr2008 als gutes Beispiel zur Vernetzung im Verkehr einen Preis des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Bundesweit konnte u.a. in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen erreicht werden, dass der Bund ein Förderprogramm zur Unterstützung des Gleisanschlussverkehrs eingerichtet hat. Zunehmend wird für die verladende Wirtschaft der Gütertransport auf der Schiene eine zu prüfende Alternative zur Nutzung des LKW.

Checkliste Schienengüterverkehr zur Selbsteinschätzung

Hessen Mobil stellt den Interessierten für die Förderung von Infrastrukturanlagen und für die Förderung von Untersuchungen jeweils eine Checkliste zu Verfügung. Diese Checklisten dienen zur Abfrage der in der Richtlinie enthaltenen Anforderungen und ermöglichen, sich als Antragsteller selbst bezüglich der Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen einschätzen zu können. Weil die Checklisten einen systematischen Überblick über die Erfüllung der Fördervoraussetzungen erlauben, tragen Sie damit zu einer Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens bei. Daher sollten diese bei der Antragstellung als mitgeltende Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden.

Bitte beantworten Sie die aufgeführten Fragen, indem Sie die vorgesehenen Kreise durch ein "X" ersetzen. Anschließend geben Sie bitte unter der Spalte "Bemerkung" kurz und informationsgerecht die notwendigen Informationen für die Beurteilung der Förderanforderungen an.

Die jeweiligen Checklisten dienen der Vereinfachung, der Selbsteinschätzung, der einheitlichen und diskriminierungsfreien Beurteilungen von Förderanfragen für den Schienengüterverkehr.

Förderprogramme des Bundes

Ansprechpartner für alle Förderprogramme des Bundes ist das Eisenbahnbundesamt (www.eba.bund.deÖffnet sich in einem neuen Fenster). Anträgen auf Förderung von Umschlaganlagen ist eine Stellungnahme des betreffenden Bundeslandes beizufügen.

Anlagen und Formulare

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