Die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) enthalten in Teil D – Autobahn, Abschnitt 3 – unter anderem Regelpläne für die Absicherung standardisierter Arbeitsstellensituationen.
Da die in den RSA dargestellten Regelpläne nicht alle in der Praxis relevanten Arbeitsstellensituationen auf Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung in Hessen abdecken – wie beispielsweise Arbeitsstellen im Bereich von Streckenbeeinflussungsanlagen, an Anschlussstellen sowie bei Tages- oder Nachtbaustellen – wurden ergänzend typisierte Verkehrszeichenpläne entwickelt.
Diese typisierten Verkehrszeichenpläne bilden die Grundlage für die Straßenmeistereien der Hessen Mobil sowie für die im Auftrag von Hessen Mobil tätigen Unternehmen. Zu jedem Verkehrszeichenplan wurden zudem Phasenpläne für den Auf- und Abbau von Arbeitsstellen kürzerer Dauer (AkD) erstellt und im Hessischen Verkehrszeichenplan-Katalog für AkD zusammengefasst.
Der Katalog gilt für alle Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung in Hessen. Seit seiner Einführung unterliegt er einer kontinuierlichen praktischen Anwendung und Weiterentwicklung. In der aktuellen Fassung (Stand Juni 2026) wurde der HE-VZP-Katalog für AkD an die RSA 21 angepasst und fachlich überarbeitet.
Arbeitsstellen kürzerer Dauer dürfen ausschließlich auf Grundlage einer verkehrsrechtlichen Anordnung und unter Angabe eines Verkehrszeichenplans durchgeführt werden. Dieser umfasst sowohl den jeweiligen typisierten Verkehrszeichenplan als auch die dazugehörigen Phasenpläne für den Auf- und Abbau der Arbeitsstelle.