Im Frühjahr rückt eine Schmetterlingsart stets besonders in den Fokus: Der Eichenprozessionsspinner. Der Anlass ist dabei jedoch immer negativ, denn die sogenannten Brennhaare dieser Schmetterlingsart, die sich in den letzten Jahrzehnten in Hessen stark vermehrt hat, können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Ein Kontakt mit diesen feinen Härchen kann eine Raupendermatitis, einen Hautauschlag, oder eine Bindehautentzündung auslösen. Auch Atemwegsreizungen, Schwindelgefühl oder Fieber können Symptome sein. Neben Menschen können übrigens auch Tiere durch den Kontakt mit den Brennhaaren gefährlich verletzt werden. Bei ihnen besteht die Gefahr von Reizungen des Verdauungstraktes, der Haut und der Augen.
Ursache hierfür ist das Nesselgift Thaumetopori, welches sich auf den Härchen des Schmetterlings befindet. Die Brennhaare können leicht in die Haut und Schleimhaut eindringen und sich dort festsetzen.
Darüber hinaus verursacht der Eichenprozessspinner starke Schäden an den Eichenbaumbeständen. Von April bis Juni verzehren die Eichenprozessionsspinner vor allem Eichenblätter. Dabei können sie einen Lichtungs- oder Kahlfraß an den Baumbeständen hinterlassen. Bei mehrjährigem Auftreten werden die Bäume dadurch stark beschädigt.
Darüber hinaus brechen die Brennhaare der Raupe leicht ab. Sie können somit von dem Wind weitergetragen werden und sich danach im Unterholz oder auf dem Boden absetzen.
Eine Bekämpfung ist daher zwingend erforderlich. Ab dem dritten Larvenstadium bilden sich die gefährlichen Brennhaare bei den Eichenprozessionsspinnern. Aufgrund dessen ist der Frühjahrsbeginn die effektivste Zeit, die Raupen zu bekämpfen - noch bevor die Gefahr durch Brennhaare überhaupt entstehen kann.
Das Vorgehen hierbei sieht vor, dass die befallenen Bäume mit einem biologischen Bekämpfungsmittel besprüht werden. Dabei handelt es sich um ein auf die Raupen abgestimmtes selektiv und lokal wirkendes Bakterium. Unmittelbare Auswirkungen auf andere Lebewesen sind somit nicht zu erwarten.
Auch im Zuge der Bundes-, Landes- und Kreismaßnahmen in Hessen wurde am Eichenbestand Schädlingsbefall durch den Eichenprozessionsspinner festgestellt. Dementsprechend sind auch hier die genannten Bekämpfungsmaßnahmen vorgesehen. Diese werden ab sofort dort wo es nötig ist und in zahlreichen Gemeindegebieten der Kommunen vorgenommen. Ein Abschluss ist Ende Mai / Anfang Juni vorgesehen.
Während der Durchführung der Maßnahmen gibt es für die Verkehrsteilnehmenden in der Regel keine nennenswerten verkehrlichen Einschränkungen.