Arbeiten an der B 254 Frankfurter Straße - im Vordergrund ist eine Warnbake mit Blinklicht zu sehen, dahinter die Arbeiten an der Straße

Kommunaler Straßenbau / Öffentlicher Personennahverkehr

Lesedauer:2 Minuten

Auf Grundlage des Mobilitätsfördergesetzes (MobFöG) gewährt das Land Hessen mindestens 100 Millionen € jährlich für Maßnahmen des Kommunalen Straßenbaus und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Im Rahmen des Gesetzes zur Regelung des Finanzausgleichs (Finanzausgleichsgesetz – FAG) können komplementäre Zuwendungen zum MobFöG bewilligt werden.

Unsere Maßnahmen - Flyer

Vorherige Förderregeln

Schlagworte zum Thema