Auf Grundlage des Mobilitätsfördergesetzes (MobFöG) gewährt das Land Hessen mindestens 100 Millionen € jährlich für Maßnahmen des Kommunalen Straßenbaus und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Im Rahmen des Gesetzes zur Regelung des Finanzausgleichs (Finanzausgleichsgesetz – FAG) können komplementäre Zuwendungen zum MobFöG bewilligt werden.