Mähdrescher

Informationen zur Antragsstellung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge

Moderne Landwirtschaft braucht effiziente Lösungen – auch im Verwaltungsalltag. Um Sie als Antragstellende mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen zu unterstützen, stellen wir Ihnen Sonderinformationen für die Beantragung einer Erlaubnis für Großraum- und/oder Schwertransporte vor.

Für die Teilnahme am Straßenverkehr mit Fahrzeugen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zulässigen Grenzen überschreiten oder deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt, ist eine Erlaubnis nach §29 Abs. 3 StVO erforderlich.

Für Antragsstellende mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen gibt es neben den allgemeinen Regelungen für Großraum- und Schwertransporte drei relevante Sonderinformationen bei der Antragsstellung zu beachten.

Möchten Sie sich grundsätzlich über die einzelnen Schritte zur Antragsstellung von Mähdreschern mit und ohne Schneidwerkswagen informieren, so finden Sie hierzu anbei ausgiebige Informationen im Downloadbereich.

Kontakt

Bitte wenden Sie sich bei Angelegenheiten rund um das Thema Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde GST ausschließlich an die hier angegebenen Kontaktdaten.

Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde GST

Servicezeiten: Mo. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

Schlagworte zum Thema